Rechtsprechung
   BGH, 18.02.2014 - EnVR 71/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,5778
BGH, 18.02.2014 - EnVR 71/12 (https://dejure.org/2014,5778)
BGH, Entscheidung vom 18.02.2014 - EnVR 71/12 (https://dejure.org/2014,5778)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 2014 - EnVR 71/12 (https://dejure.org/2014,5778)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,5778) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 1 S 3 StromNEV vom 25.07.2005, § 287 Abs 2 ZPO
    Genehmigungsverfahren für Stromnetzzugangsentgelte: Tatrichterliche Ermittlung des fiktiven Fremdkapitalzinssatzes im Rahmen der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung im Altfall und Nachprüfbarkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht - Rheinhessische Energie II

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der Entscheidung des Tatrichters über die Ermittlung des Fremdkapitalzinssatzes

  • rewis.io

    Genehmigungsverfahren für Stromnetzzugangsentgelte: Tatrichterliche Ermittlung des fiktiven Fremdkapitalzinssatzes im Rahmen der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung im Altfall und Nachprüfbarkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht - Rheinhessische Energie II

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StromNEV § 7 Abs. 1 S. 3
    Überprüfung der Entscheidung des Tatrichters über die Ermittlung des Fremdkapitalzinssatzes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Ermittlung des Fremdkapitalsatzes nach StromNEV durch den Tatrichter kann nur eingeschränkt überprüft werden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 522
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 42/07

    Rheinhessische Energie

    Auszug aus BGH, 18.02.2014 - EnVR 71/12
    Auf die hiergegen von der Antragstellerin und der Landesregulierungsbehörde eingelegten Rechtsbeschwerden hat der Senat mit Beschluss vom 14. August 2008 (KVR 42/07, WuW/E DE-R 2395 - Rheinhessische Energie) unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsbeschwerden die Entscheidung des Beschwerdegerichts im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als das Beschwerdegericht den Genehmigungsbescheid der Landesregulierungsbehörde aufgehoben und diese zur Neubescheidung verpflichtet hat; im Umfang der Aufhebung hat der Senat die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.

    a) Das Beschwerdegericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass - wie der Senat mit Beschluss vom 14. August 2008 (KVR 42/07, WuW/E DE-R 2395, Rn. 55 ff. - Rheinhessische Energie) entschieden und im Einzelnen begründet hat - der Fremdkapitalzinssatz i.S. des § 7 Abs. 1 Satz 3 StromNEV aF nach den Maßstäben des § 5 Abs. 2 Halbs. 2 StromNEV zu ermitteln ist.

    Die tatsächliche Höhe des Eigenkapitals ist hierfür insoweit ohne Bedeutung (vgl. hierzu auch Senatsbeschluss vom 14. August 2008 - KVR 42/07, WuW/E DE-R 2395 Rn. 70 [zu § 8 StromNEV] - Rheinhessische Energie).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist für die Risikobewertung aus der Sicht eines fiktiven Kreditgebers die Einschätzung der Bonität des Emittenten und die Art der Emission maßgeblich (Senatsbeschluss vom 14. August 2008 - KVR 42/07, WuW/E DE-R 2395 Rn. 60 - Rheinhessische Energie).

    Soweit der Senat insoweit ausdrücklich einen bestimmten Risikozuschlag für die Inkaufnahme des Ausfallrisikos erwähnt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 14. August 2008 - KVR 42/07, WuW/E DE-R 2395 Rn. 56 - Rheinhessische Energie), ist dies ersichtlich nur beispielhaft gemeint.

    Wie der Senat mit Beschluss vom 14. August 2008 (KVR 42/07, WuW/E DE-R 2395 Rn. 55 ff. - Rheinhessische Energie) entschieden und im Einzelnen begründet hat, ist der Fremdkapitalzinssatz i.S. des § 7 Abs. 1 Satz 3 StromNEV aF nach den Maßstäben des § 5 Abs. 2 Halbs. 2 StromNEV zu ermitteln.

  • BGH, 22.02.2011 - VI ZR 353/09

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten anhand von Listen

    Auszug aus BGH, 18.02.2014 - EnVR 71/12
    Schließlich darf das Gericht in für die Streitentscheidung zentralen Fragen auf nach Sachlage unerlässliche fachliche Erkenntnisse nicht verzichten (vgl. BGH, Urteile vom 17. Dezember 1996 - X ZR 76/94, NJW-RR 1997, 688, 689 und vom 22. Februar 2011 - VI ZR 353/09, NJW-RR 2011, 823 Rn. 6 f. mwN).
  • BGH, 28.06.2011 - EnVR 48/10

    EnBW Regional AG

    Auszug aus BGH, 18.02.2014 - EnVR 71/12
    Eine "gesetzlich garantierte" Eigenkapitalverzinsung in einer bestimmten Höhe wird damit aber nicht gefordert (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Juni 2011 - EnVR 48/10, RdE 2011, 308 Rn. 84 mwN - EnBW Regional AG).
  • BGH, 17.12.1996 - X ZR 76/94

    Urteilsinhalt bei der Schätzung einer Werklohnminderung sowie Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 18.02.2014 - EnVR 71/12
    Schließlich darf das Gericht in für die Streitentscheidung zentralen Fragen auf nach Sachlage unerlässliche fachliche Erkenntnisse nicht verzichten (vgl. BGH, Urteile vom 17. Dezember 1996 - X ZR 76/94, NJW-RR 1997, 688, 689 und vom 22. Februar 2011 - VI ZR 353/09, NJW-RR 2011, 823 Rn. 6 f. mwN).
  • OLG Düsseldorf, 04.07.2018 - 3 Kart 82/15

    Bestimmung der Erlösobergrenzen des Betreibers eines Elektrizitätsverteilernetzes

    Die gegen die Entscheidungen des OLG Koblenz gerichteten Rechtsbeschwerden wies der Bundesgerichtshof zurück (vgl. nur Beschluss vom 18.12.2014, EnVR 71/12 - Rheinhessische Energie II -, juris).

    Auch der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung zum Zinssatz für das überschießende Eigenkapital festgestellt, dass keine unternehmensscharfe Betrachtung erforderlich ist, sondern die Bildung sachgerecht abgegrenzter Risikoklassen aus Gründen der Vereinfachung und Praktikabilität geboten sei (BGH, Beschluss vom 18.12.2014, EnVR 71/12 - Rheinhessische Energie II -, Rn. 14 juris).

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - 5 Kart 17/15

    Zuordnung von Aufwendungen für den Differenzbilanzkreis zum Ausgleich von

    Die frühere Regelung hatte zu erheblichen Unsicherheiten, insbesondere im Hinblick auf den vom Netzbetreiber zu zahlenden Fremdkapitalzins und Risikozuschlag, geführt, weshalb der Verordnungsgeber - die abschließende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (EnVR 71/12) erging erst am 18.02.2014 und damit nach Inkrafttreten der Verordnung und dem Beginn der zweiten Regulierungsperiode - nun ein gestrafftes und anderes Berechnungsmodell vorgegeben hat (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 14.08.2008 - KVR 34/07, Rn. 60 ff.).

    Gegenteiliges lässt sich auch nicht der Entscheidung des Bundesgerichthofs (Beschluss vom 18.02.2014 - EnVR 71/12 "Rheinhessische Energie II") entnehmen.

  • OLG Stuttgart, 07.04.2016 - 201 Kart 12/14

    Energierecht: Darlegungs- und Beweislast im Verfahren der Überprüfung der

    eines Risikoaufschlages zu bestimmen (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2014 - EnVR 71/12).

    Es bestünden netzspezifische Risiken, welche der Kapitalmarkt berücksichtige (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2014 - EnVR 71/12, Rz. 18; BR-Drs. 447/13, S. 2 und 15).

    Der Bundesgerichtshof habe demgegenüber in seiner Entscheidung vom 18. Februar 2014 (EnVR 71/12) betont, dass § 21 Abs. 2 EnWG keine "gesetzlich garantierte" Eigenkapitalverzinsung in einer bestimmten Höhe fordere (Tz. 38).

  • BGH, 27.01.2015 - EnVR 37/13

    Energiewirtschaftliches Verwaltungsverfahren zur Genehmigung von

    Dass es der Senat bei der Bestimmung des Zinssatzes für die Verzinsung von Fremdkapital als nicht rechtsfehlerhaft angesehen hat, wenn der Tatrichter die Risikobewertung anhand von Kennzahlen integrierter Gesamtunternehmen vornimmt (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2014 - EnVR 71/12, EnWZ 2014, 317 Rn. 18 ff. - Rheinhessische Energie II), führt im vorliegenden Zusammenhang schon deshalb nicht zu einer anderen Betrachtung, weil nach dem dort maßgeblichen § 5 Abs. 2 StromNEV grundsätzlich auf die Unternehmensverhältnisse des jeweiligen Netzbetreibers abzustellen ist (aaO Rn. 19).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 5 Kart 33/14

    Ermittlung der Tagesneuwerte für betriebsnotwendige Anlagegüter des Betreibers

    Die dagegen gerichteten Rechtsbeschwerden wies der Bundesgerichtshof zurück (vgl. nur Beschluss vom 18.12.2014, EnVR 71/12 - Rheinhessische Energie II).
  • BGH, 05.05.2020 - EnVR 26/19

    Kapitalkostenaufschlag II

    a) Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass der Verordnungsgeber berechtigt ist, bei seinen Regelungen zu berücksichtigen, dass eine Eigenkapitalquote von mehr als 40 % nicht schützenswert ist, weil sie bei Betreibern von Strom- und Gasnetzen Indiz für einen unzureichenden Wettbewerb ist (BGH, Beschlüsse vom 14. August 2008 - KVR 42/07, WuW/E DE-R 2395 Rn. 39 ff., insb. 41 - Rheinhessische Energie I; WuW/E DE-R 2701 Rn. 15 - SWU Netze; vom 18. Februar 2014 - EnVR 71/12, EnWZ 2014, 317 Rn. 24 - Rheinhessische Energie II; vom 8. Oktober 2019 - EnVR 58/18, juris Rn. 35 - Normativer Regulierungsrahmen).
  • OLG Brandenburg, 25.11.2014 - Kart U 4/12

    Altverträge über Stromeinspeisungen: Vergütungsanpassungsanspruch des Betreibers

    b) Da das Entgelt für dezentrale Einspeisung als aufwandsgleiche Kostenposition gemäß § 11 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. §§ 4, 5 Abs. 3 StromNEV in die periodenübergreifende Saldierung einzubeziehen ist (vgl. dazu BGH, Beschluss v. 03.06.2014, EnVR 71/12, RdE 2014, 456), kommt ein innerhalb der Vertragsbeziehung zwischen Netzbetreiber und Netzkunden abzuwickelnder Zahlungsanspruch für die Zeit bis zum Wirksamwerden der ersten Entgeltgenehmigung nicht in Betracht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht